Folglich ist die Verbeiständung des Klägers durch die B.________, handelnd durch Rechtsanwalt C.________, zulässig. Betreffend die Rechtsgültigkeit der einzelnen (Prozess-)Handlungen kann festgehalten werden, dass die Klageschrift, abgesehen von Rechtsanwalt C.________, zusätzlich vom Kläger eigenhändig unterzeichnet wurde (pag. 15). Damit sind die einschlägigen Formerfordernisse ohne Weiteres erfüllt. Ob dies auch für den – einzig durch Rechtsanwalt C.________ unterzeichneten – Begründungsantrag vom 28. Oktober 2021 gilt, kann indes offen gelassen werden: Innert Frist beantragte nämlich auch Rechtsanwalt Dr. E.___