glieder begleiten oder verbeiständen und sich vor Gericht zur Sache äussern. Die Begleitung bzw. Verbeiständung bezieht sich auf die Verhandlung vor einem Arbeitsgericht (vgl. HEINZMANN/EGLOFF, Das zukünftige arbeitsgerichtliche Verfahren im Kanton Bern, in: ZBJV 146/2010, S. 1049 ff., S. 1074).