7. Mit Eingabe vom 30. August 2021 reichte die Beklagte eine entsprechende Spezialvollmacht zu Gunsten von G.________ sowie F.________ ein (pag. 85 f.). 8. Anlässlich der Verhandlung vom 23. September 2021 wurden die ersten Parteivorträge und die Parteibefragungen abgenommen sowie die Beweisverfügung eröffnet. Schliesslich wurden die zweiten Parteivorträge abgenommen und die Parteiverhandlungen geschlossen (pag. 95 ff.). 9. An der Verhandlung gaben die Parteien den Verzicht auf eine öffentliche Urteilsberatung zu Protokoll (pag. 123). Der Entscheid vom 22. Oktober 2021 wurde den Parteien folglich im Dispositiv eröffnet (pag. 157 f.).