4. Mit Verfügung vom 6. August 2021 wurden die Parteien zur Verhandlung im vereinfachten Verfahren vom 23. September 2021 vorgeladen (pag. 59 f.). 5. Mit Schreiben vom 17. August 2021 ersuchte die Beklagte im Sinne eines Verfahrensantrags darum, dass Frau F.________ als parteinahe Zeugin von Beginn weg zur Teilnahme an der Verhandlung zuzulassen sei, für den Fall, dass sie nicht ohnehin als Parteivertreterin befragt werde (pag. 71). 6. Am 23. August 2021 wurde der Beklagten insbesondere freigestellt, wen sie für die Parteibefragung an die Verhandlung entsendet und es wurde mitgeteilt, dass eine Parteibefragung von Frau F._____