2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der beklagten Partei. 2. Mit Verfügung vom 3. Mai 2021 wurde der Beklagten eine Frist zur Stellungnahme zur Klage angesetzt (pag. 21 f.). 3. Mit Stellungnahme vom 1. Juni 2021 (Postaufgabe gleichentags, eingegangen am 02.06.2021; pag. 33 ff.) beantragte die Beklagte innert erstreckter Frist was folgt: Die Klage sei abzuweisen. - Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zzgl. 7.7% MwSt. -