Aus denselben Überlegungen rechtfertigt sich ein im Resultat faktisches Verbot der Ausübung einer Erwerbstätigkeit im erweiterten Rayon. Ob sich die vom Beschwerdeführer angeführte Tätigkeit beim N.________ in K.________ (Ort) mit wechselnden Arbeitsorten und hoher Mobilität mit dem Rayonverbot in Einklang bringen lässt, kann an dieser Stelle nicht beurteilt werden, ist aber nicht entschei-