Insbesondere lässt er in seiner Beschwerde offen, welche spezifischen (sozialen) Bedürfnisse oder Verpflichtungen seinen dauerhaften Bezug zum erweiterten Rayon erforderlich machen. Eine blosse Verwurzelung in der Stadt K.________ (Ort) etwa ist offensichtlich weniger hoch zu gewichten als die Interessen des Opferschutzes. Das Schreiben des Amtes für Justizvollzug vom 13. Januar 2026 zeigt mit Blick auf das massgebliche Kriterium der Interventionszeiten in nachvollziehbarer Weise auf, aus welchen Gründen sich die Ausweitung des Rayons aus Sicht des Opferschutzes aufdrängt.