Dabei übte er massive Gewalt gegen die Polizei, gegen Gegenstände und gegen sich aus und bedrohte und beschimpfte die Polizisten. Mit Entscheid vom 27. März 2025 ordnete das Zwangsmassnahmengericht die Untersuchungshaft für die Dauer von 3 Monaten an. Mit Entscheid vom 23. Juni 2025 wies das Zwangsmassnahmengericht das Haftentlassungsgesuch des Beschwerdeführers vom 12. Juni 2025 ab und hiess gleichzeitig das Haftverlängerungsgesuch vom 16. Juni 2025 gut.