___ bei der Staatsanwaltschaft ein Schreiben eingereicht, wonach sie sämtliche Strafanträge unwiderruflich zurückziehe und ihr ausdrückliches Desinteresse an einer weiteren Strafverfolgung erkläre. Trotz dieses Schreibens wurden seitens der Staatsanwaltschaft daraufhin weitere Untersuchungshandlungen vorgenommen (Befragung von E.________ vom 19. November 2024, Befragung M.________ vom 10. März 2025, Befragung J.________ vom 27. Januar 2025). Am 24. März 2025 habe J.________ einen weiteren Vorfall häuslicher Gewalt gemeldet. Anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom gleichen Tag habe J._____