Daraufhin sei ein Strafverfahren eröffnet worden. J.________ habe ausgesagt, der Beschwerdeführer habe am Tag zuvor massive Gewalt ausgeübt. Er habe seine Tochter D.________ mit einem Schuhlöffel geschlagen und J.________ selbst sei auch schon früher regelmässig Opfer von körperlicher Gewalt geworden. Im Dezember 2021 habe sie der Beschwerdeführer zudem in K.________ (Ort) zuhause vergewaltigt. Am 3. September 2024 habe J.________ bei der Staatsanwaltschaft ein Schreiben eingereicht, wonach sie sämtliche Strafanträge unwiderruflich zurückziehe und ihr ausdrückliches Desinteresse an einer weiteren Strafverfolgung erkläre.