weiterhin Bewährungshilfe angeordnet. A.________ wird verpflichtet, mit der zuständigen Person des Amtes für Justizvollzug, Bewährungs- und Vollzugsdienste, zusammenzuarbeiten, den Anweisungen Folge zu leisten und zu regelmässigen Gesprächen zu erscheinen. 1.4. A.________ wird weiterhin verpflichtet, unter Mithilfe der Bewährungshilfe am Lernprogramm der H.________ (Kanton) Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt, bzw. Gewaltberatung im I.________ (Kanton) teilzunehmen. […]