1.1.4. Mit den Kindern direkt oder durch von ihm beauftragte Dritte Kontakt aufzunehmen, namentlich auf telefonischem, schriftlichem oder elektronischem Weg (ausgenommen sind die von den Behörden angeordneten Kontakte). 1.2. A.________ wird im Sinne eines Rayonverbotes untersagt (Abänderung), sich im rot markierten Bereich des beiliegenden Kartenauszugs aufzuhalten (vgl. nachfolgende Seite 8). 1.3. Es wird für A.________ weiterhin Bewährungshilfe angeordnet.