1.1.2. Sich den vier gemeinsamen Kindern, D.________, E.________, F.________, und G.________, näher als 200 m anzunähern (ausgenommen sind die von den Behörden angeordneten Kontakte / Besuche); 1.1.3. Mit der Ehefrau direkt oder durch von ihm beauftragte Dritte Kontakt aufzunehmen, namentlich auf telefonischem, schriftlichem oder elektronischem Weg (ausgenommen sind Kontakte via Parteianwälte und -anwältinnen oder Behörden); 1.1.4.