Mit Entscheid KZM 1313 vom 23. Juni 2025 wurde das Haftentlassungsgesuch des Beschwerdeführers vom 12. Juni 2025 abgewiesen und gleichzeitig das Haftverlängerungsgesuch vom 16. Juni 2025 gutgeheissen, womit die Untersuchungshaft bis am 24. September 2025 verlängert wurde. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 7. Juli 2025 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde, welche mit Beschluss vom 21. Juli 2025 abgewiesen wurde (BK 25 328).