vorgeworfen. Die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (nachfolgend: VBRS-Richtlinien) sehen für dieses Delikt mit dem entsprechenden Referenzsachverhalt («Der Täter widersetzt sich gewaltsam seiner Festnahme, indem er dem Polizisten einen Ellbogen in die Magengegend rammt, ohne ihn zu verletzen») zwar nur 20 Strafeinheiten vor. Mit Blick auf den vorliegenden Sachverhalt (vgl. E. 3 oben) scheint es allerdings naheliegender, die Referenzstrafe von 60 Strafeinheiten für eine Drohung im Sinne von Art.