Die Staatsanwaltschaft führt im Haftantrag vom 10. Januar 2026 zur Kollusionsgefahr aus, die polizeilichen Ermittlungen seien gerade erst angelaufen. Der Beschuldigte sei detailliert zum Sachverhalt zu befragen und die bei ihm sichergestellten Mobiltelefone seien auszuwerten, was mehrere Wochen bis Monate dauere, und der Beschuldigte sei zu den Ergebnissen der Analyse zu befragen. Die Geschädigten seien parteiöffentlich einzuvernehmen. Es sei ein psychiatrisches Gutachten über den Beschuldigten in Auftrag zu geben, welches sich vorab zum Vorliegen der Ausführungsgefahr bzw. zur Risikoeinschätzung zu äussern habe.