Die Mitarbeiterin solle sich eher um ihr Wohlbefinden Sorgen machen als um diesen Schwachsinn. Weiter habe er ausgeführt, er sehe sich gezwungen, eine Straftat zu begehen, welche ihn ins Gefängnis bringe, wenn er kein Geld für eine angemessene Unterkunft mehr habe. Ob dies bedeute, dass er jemanden vor den Zug stosse oder Vergleichbares, ergebe sich aus der Situation. Am 07.01.2026 habe der Beschuldigte sodann in einer E-Mail ausgeführt, er lehne den Termin vom 09.01.2026 um 09:30 Uhr ab und teile mit, dass er seine Drohung in Kürze umsetzen werde.