Es sei ihm mitgeteilt worden, dass er eine Korrespondenzadresse angeben müsse, damit seine Adresse im System geändert werden könne, dies unter anderem auch per E-Mail am 05.01.2026. Der Beschuldigte habe gleichentags auf die E-Mail der Einwohnerkontrolle geantwortet und unter anderem mitgeteilt, dass er, sollten die Sozialleistungen von der D.________ nicht bald wieder aufgenommen werden, keine Verantwortung übernehme, sollte es zu einem «tödlichen Unfall eines G.________ Staatsbediensteten» kommen. Die Mitarbeiterin der Einwohnerkontrolle habe angegeben, dass sie die Drohung ernst genommen und dadurch in Angst versetzt worden sei.