Die Staatsanwaltschaft führt aus, dass sich am 06.01.2026 eine Mitarbeiterin der D.________ bei der Kantonspolizei Bern gemeldet und mitgeteilt habe, dass sie am 05.01.2026 eine E-Mail mit einer Drohung erhalten habe. Die Mitarbeiterin habe bei ihrer Einvernahme ausgeführt, der Beschuldigte sei am 11.12.2025 zum Schalter der Einwohnerkontrolle gekommen und habe mitgeteilt, er sei aus seiner Wohnung ausgewiesen worden. Es sei ihm mitgeteilt worden, dass er eine Korrespondenzadresse angeben müsse, damit seine Adresse im System geändert werden könne, dies unter anderem auch per E-Mail am 05.01.2026.