der Vorentwurf VStrR und der diesbezügliche erläuternde Bericht zur Totalrevision des VStrR vom 31. Januar 2024 sind abrufbar unter: https://news.admin.ch/de/nsb?id=99873). Hier geht es gerade nicht um den Einbezug bzw. Beizug von Personen, die bei einer anderen Verwaltungseinheit angestellt sind (und für deren erbrachte Leistungen die ersuchte Verwaltungseinheit bei der ersuchenden Verwaltungseinheit Rechnung stellen kann) und damit um eine Übertragung von Aufgaben an «fedpol-externe» Personen. Abgesehen davon ist «einbeziehen» nicht gleichbedeutend wie «jemanden an- resp.