Von einer Delegation wir nur dann ausgegangen, wenn eine Behörde ihre Befugnis oder Aufgaben ganz oder teilweise auf eine andere Behörde oder eine andere Person überträgt, ohne dass diese Person selbst Teil der delegierenden Behörde wird. Die Beschwerdeführerin hat jedoch sehr wohl «eigenes» Personal mit der Verfahrensleitung beauftragt. Auf die Ausführungen der Beschuldigten zur angeblichen Delegation resp. deren Anforderungen braucht dementsprechend nicht weiter eingegangen zu werden.