Damit soll klargestellt werden, dass die Bundesverwaltungsstellen über Personal verfügen müssen, welches fähig ist, die ihm durch das Gesetz übertragenen polizeilichen Funktionen auch wahrnehmen zu können. Deshalb durchlaufen gemäss VEST beispielsweise bei der eidgenössischen Zollverwaltung die «Zollfahnder»/«Inspektoren» eine zweijährige amtsinterne Ausbildung in den Bereichen Strafrecht, Kriminalistik etc., um danach als besonders ausgebildete Ermittler tätig werden zu können.