Dass Art. 6 der vorgenannten Vereinbarung explizit festgehalten hat, dass Q.________ in Bezug auf die Verfahrensführung hierarchisch nicht unterstellt sei (d.h. kein Weisungsrecht durch die Leitung fedpol/EJPD betreffend Art und Inhalt der Verfahrensführung bestand), ändert nichts daran, dass im fraglichen Zeitpunkt ausschliesslich ein aktives Anstellungsverhältnis mit fedpol existierte. Dasjenige mit der ESTV war eben gerade sistiert, womit (vorläufig) eingestellt, unterbrochen resp. unterbunden gemeint ist (siehe: https://www.duden.de/rechtschreibung/sistieren#bedeutungen).