Amt sie angehörten – nicht um «bundesverwaltungsexterne» Personen, bei welchen die Übertragung von Verwaltungsaufgaben gemäss Art. 178 Abs. 3 BV einer gesetzlichen Grundlage (d.h. einer Delegationsnorm) bedürfte. Art. 178 Abs. 3 BV enthält Vorgaben zur Auslagerung und Ausglie-