Ausserdem verletze das Vorgehen von fedpol das verwaltungsrechtliche Spezialitätsprinzip, werde dadurch doch die zwingende Zuständigkeitsordnung des VStrR umgangen. Ein temporäres Hin- und Herschieben von verwaltungsinternen Personen entspreche im Übrigen auch keinem sinnvollen Einsatz der Ressourcen und widerspreche Art. 43a BV resp. komme einer Verschleuderung von Steuergeldern gleich.