Es sei im besagten Zusammenhang eine Projektorganisation aufgestellt worden, in welcher rund 40 Personen befristet und ausschliesslich dafür angestellt worden seien, über die 4’450 Amtshilfeersuchen innert 90 respektive 360 Tagen mit anfechtbaren Schlussverfügungen zu entscheiden. Diese damals neu geschaffenen befristeten Stellen unterschieden sich in keiner Weise von den beiden im Jahr 2021 durch die Beschwerdeführerin zur Durchführung des Verwaltungsstrafverfahrens in Sachen PostAuto ebenfalls neu geschaffenen befristeten Stellen.