Mit R.________ schlossen die ESTV und das fedpol eine vergleichbare, seiner Funktion als Q.________ unterstelltem stellvertretenden Verfahrensleiter angepasste Vereinbarung über den befristeten internen Übertritt ab (pag. WSG 18 472 ff. = 02.402.0024 ff.). Auch diese Vereinbarung wurde im April / Mai 2023 dahingehend abgeändert, als das Ende der Beschäftigung bei fedpol neu auf den 30. April 2024 festgesetzt wurde (pag. 01.001.0011 f.).