11 trug den Titel "Neben- und zusätzliche Tätigkeiten des Arbeitnehmers für die ESTV sowie Unterstützender Beizug der ESTV". Abs. 1 hielt fest, dass die zweckmässige und termingerechte Durchführung der Untersuchung, die Einhaltung der massgeblichen Verfahrensregeln sowie die Wahrung der Unabhängigkeit des Verfahrensleiters Priorität hätten. Abs. 2 lautete: "Der Arbeitnehmer informiert vorgängig seine direkte Vorgesetzte AE.________ über Unterstützungsanfragen von ESTV P.________-Abteilung per Mail (Inhalt, Dauer, Zeitbedarf). fedpol kann die Zustimmung verweigern (Genehmigungsvorbehalt).