4 wurde der Einsatzbeginn auf den 1. September 2021 festgelegt, das Ende auf den 31. August 2023 "oder bis zum Erlass der Einstellungs- und/oder Strafverfügungen; eine Verlängerung beziehungsweise Verkürzung des Einsatzes ist im Rahmen der notwendigen Zeit für die Vertretung vor Gericht(en) und die dafür notwendigen Vorbereitungen möglich und richtet sich an das befristete Arbeitsverhältnis mit fedpol." Art. 6 regelte, dass das fedpol während der Dauer des Übertritts für die gesamte administrative Betreuung des Arbeitnehmers zuständig sei.