als Ermittler derselben Abteilung tätig war (abrufbar unter: https://www.rhf.admin.ch/fedpol/de/home/aktuell/informationen/2021-08-26.html). Zum anderen sind hier – der besseren Verständlichkeit wegen – die im angefochtenen Entscheid zusammengefassten Inhalte der Arbeitsverträge und Vereinbarungen hinsichtlich der Tätigkeit von Q.________ und R.________ als Verfahrensleiter resp. Stv. Verfahrensleiter für das Verwaltungsstrafverfahren Nr. 21-0274 wiederzugeben (angefochtener Entscheid E. III/3 f.): 3. Am 19. August 2021 schloss "die Eidgenossenschaft, vertreten durch den Bundesrat, hier handelnd durch das fedpol" mit Q._____