Ausserdem sind bei fedpol auch Juristinnen und Juristen angestellt, bei denen angesichts ihres «Arbeitsorts» ein Faible für strafrechtlich relevante Sachverhalte und Rechtsfragen angenommen werden darf. Nicht ausgeschlossen ist schliesslich, dass sich unter diesen schon damals solche befanden, die über bei einer kantonalen Staatsanwaltschaft gewonnene Erfahrungen verfügten. Fedpol darf und durfte schon im Jahr 2018 als in «Strafermittlung routinierte Verwaltungseinheit» bezeichnet werden. Der Delegation an fedpol im Sinne von Art. 39 Abs. 1 Satz 2 SuG ist somit in rechtlicher Hinsicht nichts entgegenzuhalten.