rat der diesbezügliche Einwand bekannt gewesen ist. Des Beizugs weiterer resp. der vom Beschuldigten 2 angerufenen Dokumente von fedpol und des UVEK (konkret: sämtliche Korrespondenz und sämtliche Dokumente im Zusammenhang mit der vom Generalsekretariat UVEK im Februar 2018 durchgeführten Ämterkonsultation und des darauffolgenden Mitberichtsverfahrens, welche dem Bundesratsbeschluss vom 27. Februar 2018 vorangegangen sind, insbesondere die Rückmeldung von fedpol vom 25. Februar 2018, den an fedpol am 24. Februar 2018 zugesandten Entwurf des Antrags an den Bundesrat, den am 26. Februar 2018 eingereichten Antrag des UVEK an den Bundesrat sowie die UVEK und fedpol interne