Der Beweggrund des Bundesrats, die verwaltungsstrafrechtliche Untersuchung im Fall PostAuto an fedpol zu delegieren, dürfte u.a. dessen Unbefangenheit und Unabhängigkeit gewesen sein (Medienmitteilung des Bundesrats vom 27. Februar 2018 [Beschwerdebeilage 3], wonach das EJPD und damit auch fedpol im Gegensatz zu verschiedenen Behörden des UVEK und des EFD keine Eigeninteressen wahrnehme). Der Umstand, dass der Bundesrat fedpol ermächtigte, ein Mitglied aus dem Staatsanwältepool der Schweizerischen Staatsanwälte Konferenz mit der Verfahrensleitung zu beauftragen, legt nahe, dass fedpol im Vorfeld darauf aufmerk-