ein Mitberichtsverfahren voraus, in welchem auch fedpol angehört worden war. Der Beweggrund des Bundesrats, die verwaltungsstrafrechtliche Untersuchung im Fall PostAuto an fedpol zu delegieren, dürfte u.a. dessen Unbefangenheit und Unabhängigkeit gewesen sein (Medienmitteilung des Bundesrats vom 27. Februar 2018 [Beschwerdebeilage 3], wonach das EJPD und damit auch fedpol im Gegensatz zu verschiedenen Behörden des UVEK und des EFD keine Eigeninteressen wahrnehme).