Bei der Prüfung der Anklage handelt es sich um eine Eintretensprüfung, also um eine Kontrolle der «formellen Voraussetzungen» bzw. um die Klärung der Frage, ob auf Grundlage der eingereichten Anklage nach Abschluss des Hauptverfahrens bzw. des Beweisverfahrens ohne Verzug ein abschliessendes Urteil über den Beweis des eingeklagten Sachverhalts und dessen rechtliche Würdigung, mithin ein Freispruch oder Schuldspruch, möglich ist, ohne diesen Endentscheid vorwegzunehmen. Mit anderen Worten ist sicherzustellen, dass die rechtlichen und tatsächlichen Vorausset-