Gemäss Duden handelt es sich bei einem obiter dictum um rechtliche Ausführungen zur Urteilsfindung, die über das Erforderliche hinausgehen und auf denen das Urteil dementsprechend nicht beruht, was vorliegend der Fall ist. An dieser Schlussfolgerung vermag der Umstand nichts zu ändern, dass das Wirtschaftsstrafgericht im Falle einer Gutheissung der Beschwerde möglicherweise eine erneute Rückweisung zufolge Verletzung des Anklageprinzips beschliesst. Eine solche ist im Übrigen grundsätzlich auch ohne Rückübertragung der Rechtshängigkeit möglich (vgl. ACHERMANN, in: Basler Kommentar, Schweizerische Strafprozessordnung, 3. Aufl.