W. lediglich eine vorläufige Meinungsäusserung ohne entscheidtragende Bedeutung dar (siehe das vom Beschuldigten hierzu zitierte Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich SB.2019.00032 vom 23. Oktober 2019 E. 2.3). Gemäss Duden handelt es sich bei einem obiter dictum um rechtliche Ausführungen zur Urteilsfindung, die über das Erforderliche hinausgehen und auf denen das Urteil dementsprechend nicht beruht, was vorliegend der Fall ist.