2023, N. 62 zu Art. 9 StPO; ferner Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 24 314 + 316 vom 28. April 2025 E. 8.2 mit weiteren Hinweisen). Obschon das Wirtschaftsstrafgericht ausführte, dass eine grundsätzlich nicht zulässige Kombination zwischen der Darstellung des Anklagesachverhalts in der Überweisung und einem Verweis auf die Strafverfügung vorliege, hielt es in der genannten Erwägung einleitend und unmissverständ-