fochtener Entscheid E. III/20), zur Frage der Verletzung von Art. 70 VStrR resp. nichtiger Strafbescheide und -verfügungen zufolge Unterzeichnung ohne Durchführung einer unabhängigen Prüfung (angefochtener Entscheid E. III/21), zur Notwendigkeit der Übersetzung von Aktenstücken (angefochtener Entscheid E. III/22) sowie zur Frage der Einstellung zufolge angeblichen Verjährungseintritts (angefochtener Entscheid E. III/23) und der [Un-]Verwertbarkeit gewisser Aktenbestandteile.