10 des Bundesstrafgerichts BB.2024.51 vom 10. Februar 2025 [abrufbar unter: https://verwaltungsstrafrecht.ch/de/kategorien/materielles-recht → Die verjährungsrechtliche Gleichstellung der Strafverfügung mit einem erstinstanzlichen Urteil im Verwaltungsstrafrecht: Abstraktes oder konkretes Konzept?]). So oder anders wäre ein Grossteil der den Beschuldigten vorgeworfenen Straftaten in den nächsten rund zwei Jahren verjährt.