So soll er gemäss Ausführungen von fedpol in der vorgenannten Strafverfügung ab Mitte September 2013 Kenntnis vom angeblich unrechtmässigen Vorgehen der Verantwortlichen von PostAuto gehabt haben und ab diesem Moment (bis mutmasslich zur Abgeltung des Fahrplanjahrs 2017 am 15. November 2017) zum Einschreiten verpflichtet gewesen sein (a.a.O. Ziff. 8.5.10 f. und 9). Die Annahme, dass ihm gegenüber die Verjährung für die letzte angebliche Straftat erst im November 2027 eintritt, ist somit nicht offensichtlich falsch.