Beschuldigter 7: (voraussichtlich) 16. November 2027 (siehe dazu noch nachfolgenden Absatz). Aus dem Umstand, dass die Beschwerdeführerin in der den Beschuldigten 2 betreffenden Strafverfügung ausführte, dass die letzte ihm vorgeworfene Straftat resp. Unterlassung am 15. November 2017 zu laufen begonnen habe