Beschuldigter 1: Frühling 2024 (Anmerkung der Kammer: der genaue Zeitpunkt – spätestens 11. oder 31. März 2024 [so der Beschuldigte 1] resp. spätestens 23. April 2024 [so das Wirtschaftsstrafgericht] – ist strittig, im vorliegenden Beschwerdeverfahren aber nicht weiter von Bedeutung, weshalb auf die entsprechenden Argumente des Beschuldigten 1 in seiner Stellungnahme vom 31. März 2025 nicht weiter einzugehen ist); Beschuldigter 2: 1. Mai 2026; Beschuldigte 3-6: 6. Mai 2027; Beschuldigter 7: (voraussichtlich) 16. November 2027 (siehe dazu noch nachfolgenden Absatz).