393 Abs. 1 Bst. b 2. Satzteil StPO gegen verfahrensleitende Entscheide, worunter die hier angefochtene Rückweisung mit Rückübertragung der Rechtshängigkeit fällt (Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 20 565+566 vom 26. Februar 2021 E. 4.4). Diese Bestimmung steht