6 Ein zwischenzeitlich vom Beschuldigten 2 gegen die (damalige) Direktorin von fedpol, AE.________, gerichtetes Ausstandsgesuch blieb erfolglos (Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 24 533 vom 10. Februar 2025). 2.2.5 Am 19. Februar 2025 wies das Wirtschaftsstrafgericht – wie gesehen (E. 1.1 hiervor) – das Verwaltungsstrafverfahren (unter Rückübertragung der Rechtshängigkeit) zufolge