5 nisse der von diesen selbst durchgeführten oder direkt angeordneten Verfahrenshandlungen nichtig, aus den Verfahrensakten zu entfernen, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens unter Verschluss zu halten und anschliessend zu vernichten. Das Verfahren wurde an die Staatsanwaltschaft zurückübertragen (Akten Verfahren Nr. 21-0274, pag. 01.100.0008