Das EJPD (resp. fedpol) wurde im gleichen Beschluss ermächtigt, ein Mitglied aus dem Staatsanwältepool der Schweizerischen Staatsanwältekonferenz (SSK) mit der Verfahrensleitung zu beauftragen. Ferner wurde festgehalten, dass das Eidgenössische Finanzdepartement EFD (konkret die Eidgenössische Zollverwaltung [EZV; heute: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit, BAZG] und die Eidgenössische Steuerverwaltung [ESTV]) fedpol bei Fragen in Zusammenhang mit Leistungs- und Abgabebetrug sowie bei Fragen der Rechnungslegung unterstützt (Akten Verfahren Nr. 21-0274, pag. 01.001.0002).