_) schlossen in ihren jeweiligen Stellungnahmen vom 27. März 2025 auf Abweisung der Beschwerde, soweit auf diese eingetreten werden könne. Der Beschuldigte 2 ersuchte überdies um Einholung sämtlicher Korrespondenz und Dokumente im Zusammenhang mit der vom Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) im Februar 2018 durchgeführten Ämterkonsultation und dem darauffolgenden Mitberichtsverfahren, welche dem Bundesratsbeschluss vom 27. Februar 2018 vorangegangen seien. Der Beschuldigte 5, verteidigt durch Rechtsanwalt J.____