Anklageerhebung durch die Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) ist beim Kantonalen Wirtschaftsstrafgericht (nachfolgend: Wirtschaftsstrafgericht) ein Verwaltungsstrafverfahren gegen die im Rubrum genannten Beschuldigten 1-7 wegen (u.a.) Leistungsbetrugs hängig (Verfahrensnummer WSG 24 14-20). Am 19. Februar 2025 erkannte das Wirtschaftsstrafgericht auf einen besonders schwerwiegenden Verfahrensfehler des von fedpol geführten Verwaltungsstrafverfahrens Nr. 21-0274 und verfügte dessen Rückweisung an die Staatsanwaltschaft (Dispositivziffer 1).