1. 1.1 Gestützt auf ein vom Bundesamt für Polizei (nachfolgend: fedpol) geführtes Verfahren und zufolge Überweisung zur gerichtlichen Beurteilung resp. Anklageerhebung durch die Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) ist beim Kantonalen Wirtschaftsstrafgericht (nachfolgend: Wirtschaftsstrafgericht) ein Verwaltungsstrafverfahren gegen die im Rubrum genannten Beschuldigten 1-7 wegen (u.a.) Leistungsbetrugs hängig (Verfahrensnummer WSG 24 14-20).